ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
HOTEL SEEGARTEN GMBH
1
GELTUNGSBEREICH
1.1
Diese
Geschäftsbedingungen
gelten
für
Verträge
über
die
mietweise
Überlassung
von
Hotelzimmern
zur
Beherbergung
sowie
alle
in
diesem
Zusammenhang
für
den
Kunden
erbrachten
weiteren
Leistungen
und
Lieferungen
des
Hotels
(Hotelaufnahmevertrag).
Sie
gelten
nicht
für
Pauschalreisen
im
Sinne
des
§
651a
BGB.
Der
Begriff
„Hotelaufnahmevertrag“
umfasst
und
ersetzt
folgende
Begriffe:
Beherbergungs-,
Gastaufnahme-,
Hotel-,
Hotelzimmervertrag.
1.2
Die
Unter-
oder
Weitervermietung
der
berlassenen
Zimmer
sowie
deren
Nutzung
zu
anderen
als
Beherbergungszwecken
bedrfen
der
vorherigen
Zustimmung
des
Hotels
in
Textform,
wobei
das
Recht
zur Kndigung gemäÿ § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
1.3
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
des
Kunden
finden
nur
Anwendung, wenn dies ausdrcklich in Textform vereinbart wurde.
2
VERTRAGSABSCHLUSS, -
PARTNER
Vertragspartner
sind
das
Hotel
Seegarten
GmbH
und
der
Kunde.
Der
Vertrag
kommt
durch
die
Annahme
des
Antrags
des
Kunden
durch
das
Hotel
zustande.
Nimmt
ein
Dritter
die
Buchung
fr
den
Gast
vor,
haftet
er
dem
Hotel
gegenber
als
Besteller
zusammen
mit
dem
Gast
als
Gesamtschuldner
fr
alle
Verpflichtungen
aus
dem
Vertrag,
sofern
dem
Hotel
eine
entsprechende
Erklärung
des
Bestellers
vorliegt.
Davon
unabhängig
ist
jeder
Besteller
verpflichtet,
alle
buchungsrelevanten
Informationen,
insbesondere
diese
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen,
an
den
Gast
weiterzuleiten.
3
LEISTUNGEN, PREISE,
ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1
Das
Hotel
ist
verpflichtet,
die
vom
Kunden
gebuchten
Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2
Der
Kunde
ist
verpflichtet,
die
fr
die
Zimmerberlassung
und
die
von
ihm
in
Anspruch
genommenen
weiteren
Leistungen
vereinbarten
bzw.
geltenden
Preise
des
Hotels
zu
zahlen.
Dies
gilt
auch
fr
vom
Kunden
direkt
oder
ber
das
Hotel
beauftragte
Leistungen,
die
durch
Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3
Die
Zahlung
fr
Leistungen
erfolgt
am
Anreisetag
oder
spätestens
am
Vorabend
des
Abreisetages.
Akzeptierte
Zahlungsmethoden
sind
Barzahlung
und
anerkannte
Kreditkarten
(Mastercard,
Visa).
Das
Hotel
behält
sich
das
Recht
vor,
die
Kreditkarte
jederzeit
auf
Gltigkeit
zu
berprfen.
Bei
Prepaid-Karten
wird
empfohlen,
das
Guthaben
im
Voraus
zu
prfen.
Die
Entscheidung
ber
die
Annahme
und
Auswahl
von
Kreditkarten
liegt
im
Ermessen
des
Hotels
Seegarten,
auch
wenn
die
grundsätzliche
Akzeptanz
durch
Aushänge
im
Hotel
angezeigt
wird.
Kreditkarten
und
andere
Zahlungsmittel werden nur erfllungshalber entgegengenommen.
3.4
Die
vereinbarten
Preise
verstehen
sich
einschlieÿlich
der
zum
Zeitpunkt
des
Vertragsschlusses
geltenden
Steuern
und
lokalen
Abgaben.
Nicht
enthalten
sind
lokale
Abgaben,
die
nach
dem
jeweiligen
Kommunalrecht
vom
Gast
selbst
geschuldet
sind,
wie
zum Beispiel Kurtaxe.
Bei
Änderung
der
gesetzlichen
Umsatzsteuer
oder
der
Neueinfhrung,
Änderung
oder
Abschaffung
lokaler
Abgaben
auf
den
Leistungsgegenstand
nach
Vertragsschluss
werden
die
Preise
entsprechend
angepasst.
Bei
Verträgen
mit
Verbrauchern
gilt
dieses
nur,
wenn
der
Zeitraum
zwischen
Vertragsabschluss
und
Vertragserfllung vier Monate berschreitet.
3.5
Wurde
Zahlung
auf
Rechnung
vereinbart,
so
hat
die
Zahlung
–
vorbehaltlich
einer
abweichenden
Vereinbarung
–
unverzglich
nach
Rechnungseingang
ohne
Abzug
zu
erfolgen.
Eventuelle
Kosten
fr
den Banktransfer trägt der Kunde.
3.6
Das
Hotel
ist
berechtigt,
bei
Vertragsschluss
vom
Kunden
eine
angemessene
Vorauszahlung
oder
Sicherheitsleistung,
zum
Beispiel
in
Form
einer
Kreditkartengarantie,
zu
verlangen.
Die
Höhe
der
Vorauszahlung
und
die
Zahlungstermine
können
im
Vertrag
in
Textform
vereinbart
werden.
Bei
Zahlungsverzug
des
Kunden
gelten
die gesetzlichen Regelungen.
3.7
In
begrndeten
Fällen,
zum
Beispiel
Zahlungsrckstand
des
Kunden
oder
Erweiterung
des
Vertragsumfanges,
ist
das
Hotel
berechtigt,
auch
nach
Vertragsschluss
bis
zu
Beginn
des
Aufenthaltes
eine
Vorauszahlung
oder
Sicherheitsleistung
im
Sinne
vorstehender
Ziffer
3.5
oder
eine
Anhebung
der
im
Vertrag
vereinbarten
Vorauszahlung
oder
Sicherheitsleistung
bis
zur
vollen
vereinbarten
Vergtung zu verlangen.
3.8
Das
Hotel
ist
ferner
berechtigt,
zu
Beginn
und
während
des
Aufenthaltes
vom
Kunden
eine
angemessene
Vorauszahlung
oder
Sicherheitsleistung
im
Sinne
vorstehender
Ziffer
3.5
fr
bestehende
und
knftige
Forderungen
aus
dem
Vertrag
zu
verlangen,
soweit
eine
solche
nicht
bereits
gemäÿ
vorstehender
Ziffer
3.5
und/oder
Ziffer
3.6 geleistet wurde.
3.9
Der
Kunde
kann
nur
mit
einer
unstreitigen
oder
rechtskräftigen
Forderung
gegenber
einer
Forderung
des
Hotels
aufrechnen
oder
verrechnen.
3.10
Der
Kunde
ist
damit
einverstanden,
dass
ihm
die
Rechnung
auf
elektronischem Weg bermittelt werden kann.
4
RüCKTRITT/KüNDIGUNG
(„STORNIERUNG“) DES
KUNDEN
NICHTINANSPRUCHNAHME
DER LEISTUNGEN DES
HOTELS („NO SHOW“)
4.1
Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel
geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rcktrittsrecht im
Vertrag ausdrcklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rcktritts-
oder Kndigungsrecht besteht - Zurzeit beträgt eine kostenfreie
Stornierungsmöglichkeit bis zu sieben Tage vor Anreise. Bei
Buchung von mehr als drei Zimmern besteht eine kostenfreie
Stornierungsmöglichkeit bis 30 Tage vor Anreise!
4.2
Sofern
zwischen
dem
Hotel
und
dem
Kunden
ein
Termin
zum
kostenfreien
Rcktritt
vom
Vertrag
vereinbart
wurde,
kann
der
Kunde
bis
dahin
vom
Vertrag
zurcktreten,
ohne
Zahlungs-
oder
Schadensersatzansprche
des
Hotels
auszulösen.
Das
Rcktrittsrecht
des
Kunden
erlischt,
wenn
er
dieses
nicht
bis
zum
vereinbarten
Termin gegenber dem Hotel in Textform ausbt.
4.3
Ist
ein
Rcktrittsrecht
nicht
vereinbart
oder
bereits
erloschen
und
besteht
auch
kein
gesetzliches
Rcktritts-
oder
Kndigungsrecht,
behält
das
Hotel
den
Anspruch
auf
die
vereinbarte
Vergtung
trotz
Nichtinanspruchnahme
der
Leistung.
Das
Hotel
hat
die
Einnahmen
aus
anderweitiger
Vermietung
der
Zimmer
sowie
die
ersparten
Aufwendungen
anzurechnen.
Werden
die
Zimmer
nicht
anderweitig
vermietet,
so
kann
das
Hotel
den
Abzug
fr
ersparte
Aufwendungen
pauschalieren.
Der
Kunde
ist
in
diesem
Fall
verpflichtet,
90%
des
vertraglich
vereinbarten
Preises
fr
übernachtung
mit
oder
ohne
Frhstck
sowie
fr
Pauschalarrangements
mit
Fremdleistungen,
70%
fr
Halbpensions-
und
60%
fr
Vollpensionsarrangements
zu
zahlen.
Dem
Kunden
steht
der
Nachweis
frei,
dass
der
vorgenannte
Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5
RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1
Sofern
vereinbart
wurde,
dass
der
Kunde
innerhalb
einer
bestimmten
Frist
kostenfrei
vom
Vertrag
zurcktreten
kann,
ist
das
Hotel
in
diesem
Zeitraum
seinerseits
berechtigt,
vom
Vertrag
zurckzutreten,
wenn
Anfragen
anderer
Kunden
nach
den
vertraglich
gebuchten
Zimmern
vorliegen
und
der
Kunde
auf
Rckfrage
des
Hotels
mit
angemessener
Fristsetzung
auf
sein
Recht
zum
Rcktritt
nicht
verzichtet.
Dies
gilt
entsprechend
bei
Einräumung
einer
Option,
wenn
andere
Anfragen
vorliegen
und
der
Kunde
auf
Rckfrage
des
Hotels
mit
angemessener
Fristsetzung
nicht
zur
festen Buchung bereit ist.
5.2
Wird
eine
gemäÿ
Ziffer
3.5
und/oder
Ziffer
3.6
vereinbarte
oder
verlangte
Vorauszahlung
oder
Sicherheitsleistung
auch
nach
Verstreichen
einer
vom
Hotel
gesetzten
angemessenen
Nachfrist
nicht
geleistet,
so
ist
das
Hotel
ebenfalls
zum
Rcktritt
vom
Vertrag
berechtigt.
5.3
Ferner
ist
das
Hotel
berechtigt,
aus
sachlich
gerechtfertigtem
Grund
vom
Vertrag
auÿerordentlich
zurckzutreten,
insbesondere
falls
-
höhere
Gewalt
oder
andere
vom
Hotel
nicht
zu
vertretende
Umstände die Erfllung des Vertrages unmöglich machen;
-
Zimmer
oder
Räume
schuldhaft
unter
irrefhrender
oder
falscher
Angabe
oder
Verschweigen
wesentlicher
Tatsachen
gebucht
werden;
wesentlich
kann
dabei
die
Identität
des
Kunden,
die
Zahlungsfähigkeit
oder
der
Aufenthaltszweck
sein;
-
das
Hotel
begrndeten
Anlass
zu
der
Annahme
hat,
dass
die
Inanspruchnahme
der
Leistung
den
reibungslosen
Geschäftsbetrieb,
die
Sicherheit
oder
das
Ansehen
des
Hotels
in
der
Öffentlichkeit
gefährden
kann,
ohne
dass
dies
dem
Herrschafts-
bzw.
Organisationsbereich
des
Hotels
zuzurechnen ist;
-
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig
ist;
-
ein Verstoÿ gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4
Der
berechtigte
Rcktritt
des
Hotels
begrndet
keinen
Anspruch
des
Kunden
auf
Schadensersatz.
Sollte
bei
einem
Rcktritt
nach
vorstehender
Ziffer
5.2
oder
5.3
ein
Schadensersatzanspruch
des
Hotels
gegen
den
Kunden
bestehen,
so
kann
das
Hotel
diesen
pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.
6
ZIMMERBEREITSTELLUNG, -
üBERGABE UND -RüCKGABE
6.1
Der
Kunde
erwirbt
keinen
Anspruch
auf
die
Bereitstellung
bestimmter
Zimmer,
soweit
dieses
nicht
ausdrcklich
in
Textform
vereinbart wurde.
6.2
Gebuchte
Zimmer
stehen
dem
Kunden
ab
15:00
Uhr
des
vereinbarten
Anreisetages
zur
Verfgung.
Der
Kunde
hat
keinen
Anspruch auf frhere Bereitstellung.
6.3
Am
vereinbarten
Abreisetag
sind
die
Zimmer
dem
Hotel
spätestens
um
10:00
Uhr
geräumt
zur
Verfgung
zu
stellen.
Danach
kann
das
Hotel
aufgrund
der
verspäteten
Räumung
des
Zimmers
fr
dessen
vertragsberschreitende
Nutzung
bis
13:00
Uhr
50%
des
vollen
Logispreises
(Preis
gemäÿ
Preisverzeichnis)
in
Rechnung
stellen,
ab
18:00
Uhr
90%.
Vertragliche
Ansprche
des
Kunden
werden
hierdurch
nicht
begrndet.
Ihm
steht
es
frei
nachzuweisen,
dass
dem
Hotel
kein
oder
ein
wesentlich
niedrigerer
Anspruch
auf
Nutzungsentgelt entstanden ist.
6.4
Auf
Anfrage
und
je
nach
Verfgbarkeit
kann
eine
frhere
Anreise
("Early
Check-In"
ab
13.00
Uhr
am
Anreisetag)
mit
dem
Hotel
im
Voraus
vereinbart
werden.
Stimmt
das
Hotel
einem
Early
Check-In
zu,
ist
das
Hotel
berechtigt,
fr
die
zusätzliche
Leistung
eine
zusätzliche
Gebhr
(Preis
gemäÿ
Preisverzeichnis)
in
Rechnung
zu
stellen.
Ein
vertraglicher
Anspruch
auf
einen
Early
Check-In
besteht
nicht.
Bei
Nichtinanspruchnahme
der
gebuchten
und
genehmigten
Leistung bleibt die Zahlungspflicht bestehen.
6.5
Auf
Anfrage
und
je
nach
Verfgbarkeit
kann
eine
spätere
Anreise
("Late
Check-in"
am
Anreisetag)
mit
dem
Hotel
im
Voraus
vereinbart
werden.
Stimmt
das
Hotel
einem
Late
Check-in
zu,
ist
das
Hotel
berechtigt,
fr
die
zusätzliche
Leistung
eine
zusätzliche
Gebhr
(Preis
gemäÿ
Preisverzeichnis)
in
Rechnung
zu
stellen.
Ein
vertraglicher
Anspruch
auf
einen
Late
Check-In
besteht
nicht.
Bei
Nichtinanspruchnahme
der
gebuchten
und
genehmigten
Leistung
bleibt die Zahlungspflicht bestehen.
6.6
Auf
Anfrage
und
je
nach
Verfgbarkeit
kann
eine
spätere
Anreise
("Late
Check-out"
bis
12:00
am
Abreisetag)
mit
dem
Hotel
im
Voraus
vereinbart
werden.
Stimmt
das
Hotel
einem
Late
Check-out
zu,
ist
das
Hotel
berechtigt,
fr
die
zusätzliche
Leistung
eine
zusätzliche
Gebhr
(Preis
gemäÿ
Preisverzeichnis)
in
Rechnung
zu
stellen.
Ein
vertraglicher
Anspruch
auf
einen
Late
Check-out
besteht
nicht.
Bei
Nichtinanspruchnahme
der
gebuchten
und
genehmigten
Leistung bleibt die Zahlungspflicht bestehen.
6.7
Um
die
Kommunikation
mit
den
Gästen
sicherzustellen,
erhebt
das
Hotel
verpflichtend
die
E-Mail-Adresse
sowie
die
Telefonnummer.
Zur
überprfung
der
Identität
der
Gäste
und
zur
Einhaltung
der
lokalen
rechtlichen
Vorgaben
des
jeweiligen
Landes
ist
das
Hotel
berechtigt,
bestimmte
Informationen
aus
einem
gltigen
Identifikationsdokument
(fr
inländische
Gäste
ein
Personalausweis
oder
Reisepass;
fr
ausländische
Gäste
der
Reisepass)
beim
Check-
in
einzufordern.
Diese
Regelung
gilt
bei
einer
Buchung,
bei
der
zwei
oder
mehr
Personen
in
einem
Zimmer
untergebracht
sind,
fr
jeden
Gast
einzeln.
Sollte
die
Identität
eines
Gastes
aufgrund
fehlender,
falscher
Dokumente
oder
mutwilliger
Manipulation
beim
Check-in
nicht
zweifelsfrei
geklärt
werden
können,
ist
das
Hotel
berechtigt,
die Buchung zu stornieren und den Zutritt zu verwehren.
6.8
Die
Preise
können
vom
Hotel
ferner
geändert
werden,
wenn
der
Gast
nachträglich
Änderungen
der
Anzahl
der
gebuchten
Zimmer,
der
Leistungen
des
Hotels
oder
der
Aufenthaltsdauer
wnscht
und
das Hotel dem zustimmt
.
7
HAFTUNG DES HOTELS
7.1
Das
Hotel
haftet
fr
von
ihm
zu
vertretende
Schäden
aus
der
Verletzung
des
Lebens,
des
Körpers
oder
der
Gesundheit.
Weiterhin
haftet
es
fr
sonstige
Schäden,
die
auf
einer
vorsätzlichen
oder
grob
fahrlässigen
Pflichtverletzung
des
Hotels
beziehungsweise
auf
einer
vorsätzlichen
oder
fahrlässigen
Verletzung
von
vertragstypischen
Pflichten
des
Hotels
beruhen.
Vertragstypische
Pflichten
sind
solche
Pflichten,
die
die
ordnungsgemäÿe
Durchfhrung
des
Vertrages
erst
ermöglichen
und
auf
deren
Erfllung
der
Kunde
vertraut
und
vertrauen
darf.
Einer
Pflichtverletzung
des
Hotels
steht
die
eines
gesetzlichen
Vertreters
oder
Erfllungsgehilfen
gleich.
Weitergehende
Schadensersatzansprche
sind,
soweit
in
dieser
Ziffer
7
nicht
anderweitig
geregelt,
ausgeschlossen.
Sollten
Störungen
oder
Mängel
an
den
Leistungen
des
Hotels
auftreten,
wird
das
Hotel
bei
Kenntnis
oder
auf
unverzgliche
Rge
des
Kunden
bemht
sein,
fr
Abhilfe
zu
sorgen.
Der
Kunde
ist
verpflichtet,
das
ihm
Zumutbare
beizutragen,
um
die
Störung
zu
beheben
und
einen
möglichen
Schaden gering zu halten.
7.2
Fr
eingebrachte
Sachen
haftet
das
Hotel
dem
Kunden
nach
den
gesetzlichen
Bestimmungen.
Das
Hotel
empfiehlt
die
Nutzung
des
Hotel-
oder
Zimmersafes.
Sofern
der
Kunde
Geld,
Wertpapiere
und
Kostbarkeiten
mit
einem
Wert
von
mehr
als
800
Euro
oder
sonstige
Sachen
mit
einem
Wert
von
mehr
als
3.500
Euro
einzubringen
wnscht,
bedarf
dies
einer
gesonderten
Aufbewahrungsvereinbarung
mit dem Hotel.
7.3
Soweit
dem
Kunden
ein
Stellplatz
in
der
Fahrradgarage
oder
auf
dem
Hotelparkplatz,
auch
gegen
Entgelt,
zur
Verfgung
gestellt
wird,
kommt
dadurch
kein
Verwahrungsvertrag
zustande.
Bei
Abhandenkommen
oder
Beschädigung
auf
dem
Hotelgrundstck
abgestellter
oder
rangierter
Kraftfahrzeuge/Fahrräder
und
deren
Inhalte
haftet
das
Hotel
nur
nach
Maÿgabe
der
vorstehenden
Ziffer
7.1, Sätze 1 bis 4.
Das
Hotel
Seegarten
bietet
kostenfreie
Parkplätze
nach
Verfgbarkeit
an;
es
besteht
jedoch
kein
Anspruch
darauf,
und
eine
Reservierung ist nicht möglich.
7.4
Nachrichten
fr
die
Kunden
werden
mit
Sorgfalt
behandelt.
Das
Hotel
kann
nach
vorheriger
Absprache
mit
dem
Kunden
die
Annahme,
Aufbewahrung
und
–
auf
Wunsch
–
gegen
Entgelt
die
Nachsendung
von
Post
und
Warensendungen
bernehmen.
Das
Hotel
haftet
hierbei
nur
nach
Maÿgabe
der
vorstehenden
Ziffer
7.1,
Sätze
1
bis
4.
Das
Hotel
ist
berechtigt,
nach
spätestens
einmonatiger
Aufbewahrungsfrist
unter
Berechnung
einer
angemessenen
Gebhr
die
vorbezeichneten
Sachen
dem
lokalen
Fundbro zu bergeben.
8
PFLICHTEN/HAFTUNG DES
GASTES/VERTRAGSPARTNERS
8.1
Das
Hotel
stellt
ausschlieÿlich
Nichtraucherzimmer
zur
Verfgung.
Daher
gilt
in
sämtlichen
Hotelzimmern
und
öffentlichen
Bereichen
im
Hotel
ein
generelles
Rauchverbot.
Ein
Verstoÿ
gegen
dieses
Verbot
wird
als
vertragswidrige
Nutzung
betrachtet
und
mit
einer
Vertragsstrafe
von
150,00
EUR
geahndet.
Darber
hinaus
behält
sich
das
Hotel
das
Recht
vor,
zusätzlichen
Schadensersatz
fr
erhöhte
Reinigungskosten
und
potenzielle
Umsatzeinbuÿen
aufgrund
der
Nichtvermietbarkeit
der
Einheit
zu
fordern.
Das
Hotel
kann
auch
einen
höheren
Schaden
nachweisen
und
entsprechende
Schadensersatzansprche
geltend
machen.
Fr
das
vorsätzliche
oder
fahrlässige
Auslösen
der
Brandmeldeanlage,
beispielsweise
durch
Missachtung
des
Rauchverbots,
haftet
der
Gast
in
voller
Höhe
der
tatsächlich
entstandenen
Kosten,
wie
etwa
den
Einsatzkosten
der
Feuerwehr.
Jegliche
Manipulation
der
Brandmeldeanlage
ist
strengstens
untersagt.
Das
Rauchverbot
erstreckt
sich
auf
alle
Produktgruppen
und
umfasst
Zigaretten,
Joints,
Zigarren,
E-
Zigaretten,
Wasserpfeifen,
Kräuterzigaretten
sowie
Iqos,
Verdampfer
und ähnliche Geräte.
8.2
Im
Falle
von
Ruhestörungen,
wie
zum
Beispiel
durch
Feiern,
sowie
bei
Beschädigungen
des
Hoteleigentums,
haftet
der
Gast
und
trägt
die
entsprechenden
Kosten.
Das
Hausrecht
obliegt
dem
Hotel
und
den
diensthabenden
Mitarbeitenden.
Bei
Ruhestörungen
oder
allgemeinen
Störungen
anderer
Gäste
kann
das
Personal
den
Verursachenden
des
Hauses
verweisen.
Die
Nachtruhe
von
22
Uhr
bis
6
Uhr
muss
unbedingt
eingehalten
werden
("Ruhezeiten").
Das
Abhalten
lauter
Veranstaltungen
mit
mehreren
Personen
("Feiern")
ist
in
den
Zimmern
und
Fluren
nicht
gestattet.
Ein
Verstoÿ
gegen
die
Ruhezeiten
oder
das
Abhalten
von
Feiern
wird
als
vertragswidrige
Nutzung
betrachtet
und
mit
einer
Vertragsstrafe
von
250,00
EUR
geahndet.
Darberhinausgehender
Schadensersatz,
zum
Beispiel
fr
erhöhte
Reinigungskosten
und
mögliche
Umsatzeinbuÿen
aufgrund
einer
nicht
möglichen
Vermietung
der
Einheit,
bleibt
ausdrcklich
vorbehalten.
8.3
Verliert
ein
Hotelgast
den
Zimmerschlssel
und
entstehen
dadurch
Schäden
wie
Diebstahl
oder
Vandalismus
im
oder
am
Hotel,
haftet
der
Gast
fr
diese
Schäden.
Sollte
der
Hotelbetreiber
aufgrund
des
Schlsselverlusts
gezwungen
sein,
Schlösser
auszutauschen,
ist
der
Gast
verpflichtet,
dem
Hotelbetreiber
Schadensersatz
zu
leisten.
Da
der
Zimmerschlssel
Teil
einer
komplexen
Schlieÿanlage
ist,
kann
es
erforderlich
sein,
mehrere
Schlösser
auszutauschen.
Das
Hotel
ist
bei Schlsselverlust unverzglich zu informieren!
8.4
Das
Mitbringen
von
Haustieren
ist
nicht
erlaubt.
Sollte
ein
Gast
ohne
Erlaubnis
ein
Haustier
in
die
Unterkunft
bringen,
wird
eine
pauschale
Sonderreinigungsgebhr
von
150,00
EUR
erhoben.
Darber
hinaus
behalten
wir
uns
das
Recht
vor,
zusätzlichen
Schadensersatz
fr
erhöhte
Reinigungskosten
und
mögliche
Umsatzeinbuÿen
durch
die
Nichtvermietung der Einheit zu fordern.
8.5
Der
Hotelgast
verpflichtet
sich,
das
Hotelzimmer
und
insbesondere
das
Inventar
pfleglich
zu
behandeln.
Grobe
Verschmutzungen,
die
ber
den
blichen
Gebrauch
hinausgehen,
sind
zu
vermeiden.
Sollten
während
des
Aufenthalts
oder
nach
Abreise
des
Gastes
solche
Verschmutzungen
festgestellt
werden,
behält
sich
das
Hotel
das
Recht
vor,
dem
Gast
eine
zusätzliche
Reinigungsgebhr
in
Rechnung
zu
stellen.
Darberhinausgehender
Schadensersatz,
insbesondere
wegen
erhöhter
Reinigungskosten
und
möglicher
Umsatzeinbuÿen
durch
eine
nicht
mögliche
Vermietung,
bleibt
ausdrcklich
vorbehalten.
8.6
Nicht
angemeldete
Besucher:innen
oder
Gäste
sind
in
den
Unterknften
nicht
gestattet.
Nur
die
in
der
Buchung
angegebenen
Personen
drfen
die
Hoteleinheit
während
des
gesamten
Buchungszeitraums
betreten.
Sollten
zusätzliche
Gäste
aufgenommen
oder
Besuche
geplant
werden,
ist
das
Hotel
im
Voraus
zu
informieren.
Das
Hotel
behält
sich
das
Recht
vor,
die
buchende
Person
der
Unterkunft
zu
verweisen,
wenn
Besucher:innen
oder
zusätzliche
Gäste
ohne
vorherige
Benachrichtigung des Hotels Zutritt erhalten.
8.7
Sollten
Schäden
auftreten,
die
ber
den
normalen
Gebrauch
hinausgehen,
oder
kommt
es
zu
Diebstahl,
ist
dies
dem
Hotel
unverzglich
zu
melden.
Das
Hotel
behält
sich
das
Recht
vor,
dem
Gast
sowohl
die
entstandenen
Schäden
als
auch
die
zusätzlichen
Kosten
zur
Schadensbeseitigung,
einschlieÿlich
möglicher
Umsatzeinbuÿen
durch
die
Nichtvermietbarkeit
des
Zimmers,
in
Rechnung
zu
stellen.
Bereits
leichte
Fahrlässigkeit
zieht
eine
Ersatzpflicht
des
Gastes
nach
sich.Gleiches
gilt
fr
Schäden,
die
durch
Dritte
verursacht
werden,
sofern
diese
auf
Veranlassung
des
Gastes die Räumlichkeiten des Hotels betreten haben.
Vorsätzliche
Beschädigungen
von
Inventar,
Möbeln
oder
des
Zimmers
selbst
werden
zusätzlich
zu
einem
Schadensersatzanspruch
des
Hotels
mit
einer
Pauschale
von
150
Euro
pro
Schadensfall
geahndet.
Dies
gilt
auch
fr
die
Entfernung
von
Inventar
oder
Möbeln
sowie
fr
die
Störung
technischer
Anlagen,
insbesondere
der
Rauchmelder.
Ein
weitergehender
Schadensersatzanspruch
wegen
möglicher
Umsatzeinbuÿen
durch
die Nichtvermietbarkeit der Einheit bleibt ausdrcklich vorbehalten.
8.8
Das
Aufladen
von
Akkus
und
Fahrradakkus
ist
im
Haus
und
in
den
Zimmern
aufgrund
von
Brandgefahr
nicht
gestattet.
Das
Hotel
behält
sich
das
Recht
vor,
zusätzlichen
Schadensersatz
und
potenzielle
Umsatzeinbuÿen
aufgrund
der
Nichtvermietbarkeit
der
Einheit
zu
fordern.
Sollte
das
Hotel
einen
höheren
Schaden
nachweisen
können,
haftet
der
Gast
in
voller
Höhe
der
tatsächlich
entstandenen
Kosten, wie etwa den Einsatzkosten der Feuerwehr.
9
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1
Änderungen
und
Ergänzungen
des
Vertrages,
der
Antragsannahme
oder
dieser
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
sollen
in
Textform
erfolgen.
Einseitige
Änderungen
oder
Ergänzungen
sind
unwirksam.
9.2
Ist
der
Kunde
Kaufmann
oder
juristische
Person
des
öffentlichen
Rechts,
ist
ausschlieÿlicher
Gerichtsstand
Elmshorn.
Das
Hotel
kann
wahlweise
den
Kunden
aber
auch
am
Sitz
des
Kunden
verklagen.
Dasselbe
gilt
jeweils
bei
Kunden,
die
nicht
unter
Satz
1
fallen,
wenn
sie
ihren
Sitz
oder
Wohnsitz
nicht
in
einem
Mitgliedsstaat der EU haben.
9.3
Es
gilt
deutsches
Recht.
Die
Anwendung
des
UN-Kaufrechts
ist
ausgeschlossen.
9.4
Sollten
einzelne
Bestimmungen
dieser
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
unwirksam
oder
nichtig
sein
oder
werden,
so
wird
dadurch
die
Wirksamkeit
der
brigen
Bestimmungen
nicht
berhrt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
.
9.5
Entsprechend
der
gesetzlichen
Verpflichtung
weist
das
Hotel
darauf
hin,
dass
die
Europäische
Union
eine
Online-Plattform
zur
auÿergerichtlichen
Beilegung
von
verbraucherrechtlichen
Streitigkeiten
(„OS-Plattform“)
eingerichtet
hat:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das
Hotel
nimmt
jedoch
nicht
an
Streitbeilegungsverfahren
vor
Verbraucherschlichtungsstellen teil.
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